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Informationspflicht VAG

Allgemein

Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die neue Aufsichtsver­ordnung (AVO) per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versiche­rungsvermittler unter staat­licher Aufsicht. Diese wird durch die Eidgenössische Fi­nanzmarktaufsicht FINMA wahrgenommen. Der Art. 40 VAG definiert einen Versi­cherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versiche­rungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Da­runter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Ver­sicherungsgesellschaften.

 

Informationspflicht

Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler der Informationspflicht nach Art. 45 VAG. Als Versi­cherungsbroker müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindes­tens über das Folgende informieren:

 

Identität und Adresse

Die Ladybrok GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haf­tung. Die Register-Nummer beim Bundesamt für Privatversicherung lautet F01350033. Der Firmensitz befindet sich am Meierrütte­nenweg 4 in 4632 Trimbach. Alle Mitarbeiten­den stehen in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zu der Ladybrok GmbH. Die Re­gister-Nummern der in der Beratung tätigen Mitarbeiter können der Website der FINMA entnommen werden.

 

Zusammenarbeit/Vertragsbeziehung mit den Versicherungsunternehmen

Die Ladybrok GmbH ist im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder recht­lich noch wirtschaftlich und auf andere Weise an ein Versicherungsun­ternehmen gebunden. Sie verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und re­gistrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen).

 

Meldestelle für den Haftungsfall

Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Bei Be­schwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehlern oder unrichtigen Auskünften im Rah­men der Vermittlertätig­keit ist die Geschäftsführerin der Ladybrok GmbH, Frau Katharina Hürst, zu kontaktie­ren.

 

Bearbeitung der Personendaten

Die Ladybrok GmbH gewährleistet, dass ihre Mitar­beitenden die ihnen anvertrauten Daten ge­mäss den Grundsätzen des schweizeri­schen Rechts über den Datenschutz behandeln.

 

Entschädigungen (Courtagen) Ladybrok GmbH

Auf Verlangen sind unsere Kunden berechtigt Einsicht über die Höhe und den Um­fang der Ent­schädigungen zu nehmen, welche durch die Versicherungsgesellschaf­ten an die Ladybrok GmbH in Bezug auf die einzelnen Mandatsverhältnisse ausgerichtet werden.

 

 

Ladybrok GmbH

Katharina Hürst

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